(1) Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend „NB“) regeln die Nutzung von TRACE.Parser, dem cloudbasierten SaaS-Tool der TRACE Electricity GmbH, Dorothea-Bernstein-Weg 48, 22081 Hamburg (nachfolgend „TRACE“), zur automatisierten Verarbeitung und Analyse von Energieproduktionsprofilen.
(2) TRACE.Parser richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften sowie natürliche Personen, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln). Die Nutzung durch Verbraucher ist nicht vorgesehen.
(3) Mit der Registrierung für einen Testzugang oder der Anfrage eines Angebots erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen Nutzungsbedingungen sowie dem Datenschutzhinweis - TRACE.Parser.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, TRACE stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(5) Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Nutzung von TRACE.Parser ausgeschlossen.
(6) Für TRACE.Parser gelten folgende ergänzende Dokumente:
(1) TRACE.Parser ermöglicht es Kunden, Produktionsprofile (z. B. im CSV- oder XLSX-Format) hochzuladen und diese automatisiert auf Datenfehler, Anomalien und Kennzahlen analysieren zu lassen. Die Ergebnisse werden als strukturierte Berichte und Visualisierungen bereitgestellt.
(2) Der Zugang zur Anwendung erfolgt über einen Webbrowser unter der von TRACE mitgeteilten URL. TRACE stellt die technische Infrastruktur als Software-as-a-Service bereit; eine Installation auf eigener Hardware des Kunden ist nicht Gegenstand des Vertrages.
(3) Die im Leistungsumfang enthaltenen Funktionen richten sich nach dem vom Kunden gewählten Plan (Testzugang oder kostenpflichtiges Abonnement). TRACE behält sich vor, den Funktionsumfang im Rahmen der Weiterentwicklung zu erweitern oder anzupassen, sofern dadurch das vertraglich vereinbarte Leistungsniveau nicht unterschritten wird.
(1) Testzugang: Mit der Anfrage eines kostenlosen Testzugangs über das Formular auf der TRACE-Website und der dortigen Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen unterbreitet der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines kostenlosen Testnutzungsvertrags. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs durch TRACE zustande.
(2) Kostenpflichtiges Abonnement: Mit der Angebotsanfrage über das Formular auf der TRACE-Website und der dortigen Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen leitet der Kunde den Angebotsprozess ein. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch TRACE zustande. Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang, Preis und Vertragslaufzeit ist das jeweilige Angebot.
(3) TRACE ist berechtigt, eine Registrierung oder einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(1) TRACE räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, TRACE.Parser bestimmungsgemäß im Rahmen des gebuchten Plans zu nutzen.
(2) Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf den internen Geschäftsbetrieb des Kunden. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte außerhalb der autorisierten Nutzer (vgl. § 5 Abs. 2) ist untersagt.
(3) Jede Vervielfältigung, Dekompilierung, Rückentwicklung (Reverse Engineering) oder sonstige Bearbeitung der Software ist untersagt, soweit dies nicht durch zwingendes Recht gestattet ist.
(1) TRACE bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von TRACE.Parser, garantiert jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Planmäßige Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, vorab angekündigt. TRACE haftet nicht für Schäden, die durch eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit entstehen (vgl. § 9).
(2) Teamzugang: Abhängig vom gewählten Abonnementplan kann der Hauptnutzer (Account-Inhaber) weitere Personen seines Unternehmens als Nutzer einladen:
Jeder eingeladene Nutzer muss diesen Nutzungsbedingungen zustimmen. Der Hauptnutzer ist für die Einhaltung dieser Bedingungen durch alle eingeladenen Nutzer mitverantwortlich. Der Hauptnutzer stellt sicher, dass für die Übermittlung von Daten eingeladener Team-Nutzer an TRACE eine geeignete Rechtsgrundlage besteht (z. B. § 26 BDSG für Beschäftigte oder Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
(3) Support wird im Rahmen des jeweiligen Plans während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 09:00-17:00 Uhr MEZ, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hamburg) per E-Mail angeboten. TRACE strebt eine erste Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an.
(1) TRACE.Parser wird auf Basis eines credit-basierten Abonnementmodells abgerechnet. Je Analyse wird eine festgelegte Anzahl Credits verbraucht. Die verfügbaren Credits richten sich nach dem gebuchten Plan. Ungenutzte Credits verfallen am Ende der Abrechnungsperiode, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Endet das Vertragsverhältnis durch eine von TRACE ausgesprochene ordentliche oder außerordentliche Kündigung oder durch Einstellung des Dienstes, werden dem Kunden vorausbezahlte, noch nicht verbrauchte Credits anteilig erstattet. Bei Kündigung durch den Kunden oder bei Vertragsbeendigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit verfallen nicht verbrauchte Credits mit Vertragsende. Eine Erstattung von Credits erfolgt ausschließlich im Falle einer Kündigung durch TRACE Electricity. Bei Kündigung durch den Kunden verfallen nicht verbrauchte Credits ersatzlos, sofern nicht gesetzlich zwingend anderes gilt. Abrechnungsdaten werden gemäß § 147 AO und § 257 HGB bis zu 10 Jahre aufbewahrt.
(2) Die konkreten Preise, Planleistungen und Laufzeiten ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Testzugang: Der Testzugang ist kostenlos und für den im Angebot genannten Zeitraum beschränkt. Ein Anspruch auf Verlängerung oder Überführung in ein kostenpflichtiges Abonnement besteht nicht.
(4) Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die neuen Preise ab dem nächsten Abrechnungszeitraum als vereinbart.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Er hat TRACE unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Zugangsdaten bestehen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass nur Personen Zugang zu TRACE.Parser erhalten, die zur Nutzung berechtigt sind und die Nutzungsbedingungen akzeptiert haben.
(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für die von ihm hochgeladenen Daten (z. B. Produktionsprofile, Messdaten). Er versichert, dass er über die erforderlichen Rechte zur Verarbeitung dieser Daten verfügt und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
(4) Eine missbräuchliche Nutzung des Dienstes - insbesondere der Einsatz automatisierter Skripte zur systematischen Überflutung der API, die Nutzung für rechtswidrige Zwecke oder die Weitergabe von Analyseergebnissen in einer Weise, die TRACE schädigt - ist untersagt.
(1) Die Laufzeit des Abonnements richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich das Abonnement nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um einen weiteren Zeitraum gleicher Dauer, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an privacy@trace-electricity.com genügt). Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums. TRACE kann das Vertragsverhältnis ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Periodenende in Textform kündigen. Nicht verbrauchte Credits werden anteilig erstattet.
(3) Der Testzugang endet automatisch nach Ablauf des vereinbarten Testzeitraums ohne gesonderte Kündigung.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für TRACE liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Pflichten dieser Nutzungsbedingungen verstößt und den Verstoß nach Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt.
(5) Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden für einen Zeitraum von 90 Tagen vorgehalten und können auf Anfrage in einem gängigen maschinenlesbaren Format (CSV oder JSON) exportiert werden. Der Datenexport erfolgt in maschinenlesbarem Format (CSV oder JSON nach Wahl des Nutzers) und ist bis 30 Tage nach Vertragsende im Account-Bereich verfügbar. Die 90-Tage-Frist beginnt am Ende des letzten Abrechnungszeitraums. Innerhalb der ersten 14 Tage besteht eine Exportmöglichkeit. Maximale Gesamtdauer bis zur Löschung: 134 Tage. Nach Ablauf der 90-tägigen Nachhaltefrist werden alle personenbezogenen Daten des Kunden unwiderruflich gelöscht. Details zur Löschung und Datenrückgabe enthält der Auftragsverarbeitungsvertrag AVV - TRACE.Parser in § 10.
(1) TRACE haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TRACE nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht (wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und auf den in den letzten 12 Monaten vor dem Schadenseintritt entrichteten Gesamtbetrag, höchstens EUR 2.500, beschränkt.
(3) Jede Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) TRACE übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der durch TRACE.Parser erzeugten Analysen für konkrete Verwendungszwecke. Die fachliche Überprüfung obliegt dem Auftraggeber.
(5) Schadensersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis des Auftraggebers vom Schaden, spätestens in 2 Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis.
TRACE verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Nutzer ausschließlich zur Bereitstellung und Verbesserung von TRACE.Parser sowie zur Vertragsabwicklung. Details zur Datenverarbeitung, zu den eingesetzten Auftragsverarbeitern und zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus dem Datenschutzhinweis - TRACE.Parser. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO sind unter Technische und Organisatorische Maßnahmen TOM - TRACE.Parser abrufbar.
Soweit TRACE im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten verarbeitet, die der Kunde als Verantwortlicher erhebt (insbesondere hochgeladene Produktionsprofile, die personenbeziehbare Daten enthalten), wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen, der automatisch mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertragsverhältnisses wird und als Auftragsverarbeitungsvertrag AVV - TRACE.Parser automatisch Vertragsbestandteil.
TRACE Electricity ist berechtigt, aus den verarbeiteten Produktionsprofildaten anonymisierte oder aggregierte Datensätze zu erstellen und diese zur Verbesserung und zum Training der eigenen Algorithmen und KI-Modelle zu verwenden. Eine Re-Identifizierung einzelner Nutzer oder Unternehmen aus diesen anonymisierten Datensätzen ist technisch ausgeschlossen. Personenbezogene Daten werden zu diesem Zweck nicht verarbeitet. Eine weitergehende Nutzung der Rohdaten zu Trainingszwecken bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.
(1) TRACE ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.
(2) Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens als Zustimmung wird TRACE in der Mitteilung gesondert hinweisen.
(3) Im Fall des Widerspruchs ist TRACE berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. TRACE stellt dem Kunden innerhalb der Kündigungsfrist auf Anfrage einen Datenexport aller im System gespeicherten Daten in einem gängigen Format (CSV oder JSON) zur Verfügung.
(4) Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt. Im Falle eines Widerspruchs steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
Da TRACE.Parser ausschließlich für Unternehmer angeboten wird, ist eine Verbraucherschlichtung nicht anwendbar. TRACE ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß VSBG teilzunehmen. OS-Plattform (informatorisch): https://ec.europa.eu/consumers/odr/ | E-Mail: privacy@trace-electricity.com.