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Startseite / Datenschutz / Datenschutzhinweis - TRACE.App / AVV - TRACE.App

Auftragsverarbeitungsvertrag AVV - TRACE.App

Stand: Juni 2026 | Version 1.0 | gemäß Art. 28 DSGVO

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wird zwischen dem Unternehmenskunden von TRACE.App (Arbeitgeber, der TRACE.App für eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzt; nachfolgend: „Verantwortlicher") und

TRACE Electricity GmbH, Hamburg, Deutschland
(nachfolgend: „Auftragsverarbeiterin")

geschlossen. Dieser AVV wird mit Abschluss des TRACE.App-Unternehmensabos automatisch Bestandteil des Vertragsverhältnisses und bedarf keiner gesonderten Unterzeichnung. Er gilt ausschließlich für Unternehmenskonten, bei denen der Verantwortliche Mitarbeiterdaten in TRACE.App verarbeitet. Für Endverbraucher, die TRACE.App als Privatpersonen nutzen, ist TRACE Electricity GmbH eigenständig Verantwortliche gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

§ 1 Gegenstand der Verarbeitung

  1. Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Auftragsverarbeiterin im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Nutzung von TRACE.App als Unternehmenskonto. Gegenstand ist insbesondere die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten (z. B. Energieverbrauchsdaten, Nutzungsverhalten, Kommunikationsdaten) im Rahmen des betrieblichen Einsatzes der App.
  2. Die Verarbeitungstätigkeiten sind in Anlage A zu diesem Vertrag niedergelegt, die Bestandteil dieses Vertrages ist.
  3. Dieser AVV geht allen früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien über die Auftragsverarbeitung im Rahmen von TRACE.App vor.
  4. Dieser AVV ist abrufbar unter trace-electricity.com/de/avv-app/.
  5. Dieser AVV gilt ausschließlich für die Verarbeitung im Rahmen des TRACE.App-Unternehmensabos. Für TRACE.Parser und TRACE.Konfigurator/Studio gelten separate Vereinbarungen.

§ 2 Dauer der Verarbeitung

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt für die Laufzeit des TRACE.App-Unternehmensabos zwischen dem Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiterin.
  2. Nach Beendigung des Abos gelten die Regelungen des § 8 dieses Vertrages zur Datenlöschung und -rückgabe.
  3. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Auftragsverarbeiterin bleiben unberührt.

§ 3 Weisungsbindung und Eigenverarbeitungsverbot

  1. Die Auftragsverarbeiterin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (des Unternehmenskunden), es sei denn, sie ist durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt die Auftragsverarbeiterin dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht verbietet.
  2. Eigenverarbeitungsverbot: Eine Verarbeitung der im Rahmen dieses AVV übermittelten Mitarbeiterdaten für eigene Zwecke der Auftragsverarbeiterin findet ausdrücklich nicht statt. Anonymisierte, nicht auf einzelne Personen rückführbare Nutzungsstatistiken (z. B. aggregierte App-Nutzungsquoten auf Unternehmensebene) sind hiervon ausgenommen.
  3. Weisungen werden in der Regel schriftlich (auch per E-Mail an privacy@trace-electricity.com) erteilt. Mündliche Weisungen werden unverzüglich schriftlich bestätigt. Die Auftragsverarbeiterin dokumentiert erhaltene Weisungen und deren Ausführung.
  4. Der Verantwortliche ist berechtigt, jederzeit zusätzliche Weisungen zu erteilen. Die Auftragsverarbeiterin hat den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren, wenn sie der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.
  5. Suspension Right (Aussetzungsrecht bei rechtswidrigen Weisungen): Erteilt der Auftraggeber eine Weisung, die nach Einschätzung von TRACE Electricity gegen die DSGVO oder andere anwendbare Datenschutzvorschriften verstößt, ist TRACE Electricity berechtigt und verpflichtet, die Ausführung dieser Weisung unverzüglich auszusetzen und den Auftraggeber hierüber schriftlich zu informieren. TRACE Electricity wird die Weisung erst nach schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers ausführen, dass die Weisung rechtmäßig ist und TRACE Electricity von etwaiger Haftung freigestellt wird.
  6. Der Verantwortliche stellt sicher, dass für die Übermittlung von Mitarbeiterdaten an TRACE eine geeignete Rechtsgrundlage besteht (z. B. § 26 BDSG für Beschäftigte oder eine informierte Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

§ 4 Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen

Kategorien betroffener Personen

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verantwortlichen (Beschäftigte), die TRACE.App im Rahmen des betrieblichen Unternehmensabos nutzen
  • Ggf. sonstige vom Verantwortlichen eingeladene Personen (z. B. Freiberufler, Praktikanten)

Kategorien personenbezogener Daten

  • Stammdaten: Name, E-Mail-Adresse, Passwort-Hash, Profilinformationen
  • Energieverbrauchsdaten: Verbrauchsmessungen, Energiekosten, Einsparempfehlungen, Haushaltsdaten (soweit vom Mitarbeiter in der App hinterlegt)
  • Nutzungsdaten: App-Nutzungszeiten, aufgerufene Funktionen, Sitzungsdaten, Geräteinformationen
  • Kommunikationsdaten: Push-Benachrichtigungen (AWS SNS / Push-Dienst), In-App-Nachrichten
  • Technische Protokolldaten: IP-Adresse (wird vor dauerhafter Speicherung anonymisiert; eine vollständige IP-Adresse wird nicht persistiert), Zugriffszeiten, Fehlerberichte (max. 90 Tage, danach automatische Löschung)

Besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO sind vom Gegenstand dieses Vertrages nicht umfasst und dürfen vom Verantwortlichen nicht über die App verarbeitet werden.

§ 5 Pflichten der Auftragsverarbeiterin

Die Auftragsverarbeiterin verpflichtet sich gegenüber dem Verantwortlichen insbesondere:

  1. Personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen zu verarbeiten (§ 3 dieses Vertrages).
  2. Die zur Verarbeitung eingesetzten Personen zur Vertraulichkeit zu verpflichten oder zu gewährleisten, dass diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
  3. Alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung zu ergreifen. Die vollständige TOM-Dokumentation (Technische und organisatorische Maßnahmen TRACE.App (TOM)) gilt als Anlage B dieses AVV. Die Auftragsverarbeiterin ist berechtigt, die TOMs anzupassen, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird; wesentliche Änderungen werden dem Verantwortlichen mitgeteilt.
  4. AWS-spezifische Sicherheitsmaßnahmen sicherzustellen, insbesondere: Verschlüsselung aller Daten in transit (TLS 1.2+) und at rest (AES-256) auf AWS eu-central-1 (Frankfurt); IAM Policies und Resource-based Policies zur Zugriffskontrolle; sichere Token-Verwaltung über Auth0 (EU-Tenant) und AWS Cognito; regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsregeln und Zugriffsrechte.
  5. Den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Pflichten zur Beantwortung von Anfragen betroffener Personen zu unterstützen (§ 7).
  6. Den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten zu unterstützen, insbesondere bei einer etwaigen Datenschutz-Folgenabschätzung (§ 14).
  7. Dem Verantwortlichen nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen zu löschen oder zurückzugeben (§ 8).
  8. Dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung zu stellen und Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, zu ermöglichen (§ 9).

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

  1. Der Verantwortliche erteilt hiermit die allgemeine Genehmigung für die Inanspruchnahme der nachfolgend genannten Unterauftragsverarbeiter:
Unterauftragsverarbeiter Sitz Verarbeitungszweck Drittlandtransfer
Amazon Web Services EMEA SARL 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg App-Primärinfrastruktur (Backend, Datenbank, Datenspeicherung, API-Hosting) in der Region eu-central-1 (Frankfurt, Deutschland) Kein Drittlandtransfer (EU-Standort Frankfurt); ergänzend: EU-U.S. Data Privacy Framework (AWS zertifiziert) sowie EU-Standardvertragsklauseln SCC 2021/914 Modul 3 (Auftragsverarbeiter → Unterauftragsverarbeiter) gem. Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO
Cloudflare Germany GmbH (Cloudflare, Inc.) Rosental 7, 80331 München (EU-Entität) CDN, DDoS-Schutz, TLS-Terminierung für die Website trace-electricity.com Kein Drittlandtransfer (EU-Entität); ergänzend: EU-U.S. Data Privacy Framework (Cloudflare, Inc. zertifiziert) sowie Standardvertragsklauseln gem. Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO
Amazon Web Services EMEA SARL (AWS Simple Email Service) 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg Versand von Transaktions-E-Mails (Registrierung, Passwort-Reset, Benachrichtigungen) via AWS Simple Email Service (SES). Verarbeitungsort: EU / eu-central-1 (Frankfurt). Kein Drittlandtransfer. Kein Drittlandtransfer (EU-Standort Frankfurt); ergänzend: EU-U.S. Data Privacy Framework (AWS zertifiziert) sowie Standardvertragsklauseln gem. Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO
Okta EMEA Limited (Auth0), 1 Beckett Way, Park West Business Park, Dublin 12, Irland 1 Beckett Way, Park West Business Park, Dublin 12, Irland Auth0 — Nutzerauthentifizierung und Session-Management. Verarbeitungsort: EU (eu.auth0.com, AWS eu-west-1, Irland). Kein Drittlandtransfer. Kein Drittlandtransfer (EU-Tenant; Verarbeitung ausschließlich in eu-west-1, Irland)
  1. Über jede beabsichtigte Hinzuziehung neuer Unterauftragsverarbeiter oder Ersetzung bestehender Unterauftragsverarbeiter informiert die Auftragsverarbeiterin den Verantwortlichen rechtzeitig vorab (mindestens 30 Tage) per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse des Verantwortlichen.
  2. Dem Verantwortlichen steht ein Widerspruchsrecht gegen die Änderung zu. Widerspricht der Verantwortliche nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als genehmigt. Im Falle eines begründeten Widerspruchs wird dem Verantwortlichen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Die Auftragsverarbeiterin wird in diesem Fall prüfen, ob der betreffende Unterauftragsverarbeiter durch einen gleichwertigen Anbieter ersetzt werden kann. Im Falle der Kündigung nach begründetem Widerspruch sorgt die Auftragsverarbeiterin dafür, dass personenbezogene Daten des Verantwortlichen, die vom neuen Unterauftragsverarbeiter bereits verarbeitet wurden, unverzüglich nach Wirksamwerden der Kündigung gemäß § 8 gelöscht oder zurückgegeben werden.
  3. Die Auftragsverarbeiterin verpflichtet ihre Unterauftragsverarbeiter vertraglich zu denselben Datenschutzverpflichtungen, wie in diesem Vertrag vereinbart, insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen.
  4. Hinweis: GA4, Hotjar und LinkedIn Insight Tag werden von TRACE Electricity GmbH als eigenständige Verantwortliche für Marketingzwecke auf der Website eingesetzt und sind nicht Gegenstand dieses AVV. Näheres regelt der Datenschutzhinweis - TRACE.App.

§ 7 Betroffenenrechte

  1. Die Auftragsverarbeiterin unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Pflichten zur Beantwortung von Anfragen betroffener Personen (Mitarbeiter) nach Art. 15 bis 22 DSGVO, insbesondere bei Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs-, Einschränkungs-, Datenübertragbarkeits- und Widerspruchsanfragen.
  2. Richten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Verantwortlichen Anfragen zu ihren in TRACE.App verarbeiteten Daten direkt an die Auftragsverarbeiterin, leitet diese die Anfragen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter, ohne selbst inhaltlich darauf einzugehen. Der Verantwortliche ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Beantwortung zuständig.
  3. Soweit Betroffenenrechte durch Selbstverwaltungsfunktionen im App-Konto direkt ausgeführt werden können (z. B. Datenlöschung, Profilaktualisierung), liegt die organisatorische Umsetzung beim Verantwortlichen. Für darüber hinausgehende technische Unterstützung ist privacy@trace-electricity.com zu kontaktieren.
  4. Unterstützungsleistungen, die über den vertragsgemäßen Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand angemessen vergütet.

§ 8 Datenlöschung und Datenrückgabe

  1. Nach endgültiger Kündigung oder Beendigung des TRACE.App-Unternehmensabos löscht die Auftragsverarbeiterin alle personenbezogenen Daten des Verantwortlichen (Mitarbeiterdaten) innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende unwiderruflich aus allen AWS-Systemen und verbundenen Diensten.
  2. Auf Verlangen des Verantwortlichen stellt die Auftragsverarbeiterin die verarbeiteten Daten vor der Löschung in einem maschinenlesbaren Format (JSON oder CSV) zur Verfügung. Der Datenexport wird innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung bereitgestellt; der Download-Link ist 30 Tage lang gültig. Nach Fristablauf oder nach Bestätigung des Verantwortlichen, dass kein Export gewünscht ist, beginnt die 30-tägige Löschfrist.
  3. Die Löschung erstreckt sich auf alle im Rahmen der Auftragsverarbeitung erstellten Kopien, einschließlich Datensicherungen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Abrechnungsdaten werden gemäß § 147 AO und § 257 HGB bis zu 10 Jahre aufbewahrt; für diese Daten wird die Verarbeitung bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist eingeschränkt.
  4. Auf Wunsch bestätigt die Auftragsverarbeiterin die vollständige Löschung schriftlich per E-Mail.
  5. Löschfristen: Die Löschung erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende oder auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers. System-Protokolldaten werden nach maximal 90 Tagen gelöscht; Sicherheits-Audit-Logs werden abweichend davon für 12 Monate aufbewahrt (Art. 6(1)(c) DSGVO i.V.m. §§ 147 AO, 257 HGB), sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht eine längere Speicherung erfordert. TRACE Electricity bestätigt dem Auftraggeber die vollständige Löschung auf Anfrage schriftlich.

§ 9 Nachweise und Kontrollen

  1. Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und der Vereinbarungen in diesem Vertrag bei der Auftragsverarbeiterin und bei etwaigen Unterauftragsverarbeitern jederzeit zu kontrollieren.
  2. Kontrollen können durchgeführt werden durch:
    • Anforderung von Informationen und Dokumentationen (z. B. aktuelle Technische und Organisatorische Maßnahmen TOM - TRACE.App, Unterauftragsverarbeiter-Liste)
    • Befragung des zuständigen Datenschutzbeauftragten oder beauftragter Mitarbeiter
    • Vor-Ort-Inspektionen (mit angemessener Vorankündigung von mindestens 14 Kalendertagen, ggf. nach Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung). Audits finden höchstens einmal jährlich statt; vorgelegte aktuelle Zertifizierungen [ISO 27001 — Zertifizierung erwartet Q4 2026] gelten als gleichwertiger Nachweis.
  3. Statt einer Vor-Ort-Inspektion kann die Auftragsverarbeiterin dem Verantwortlichen aktuelle Zertifizierungen, Auditberichte (z. B. ISO 27001-Zertifizierung (in Vorbereitung, Abschluss erwartet Q4 2026). Bis zur Zertifizierung werden die wesentlichen Anforderungen der ISO 27001 als internes Sicherheitsframework angewendet.), soweit vorhanden, oder gleichwertige Nachweise (z. B. Eigenerklärung zum Stand der TOM) übermitteln, sofern diese den Gegenstand der Kontrolle abdecken.
  4. Kosten für Vor-Ort-Inspektionen trägt der Verantwortliche, sofern nicht die Auftragsverarbeiterin wesentliche Vertrags- oder Datenschutzverstöße zu verantworten hat.
  5. Die Auftragsverarbeiterin führt gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten, die sie im Auftrag von Verantwortlichen durchführt. Das Verzeichnis wird auf Anfrage des Verantwortlichen oder einer zuständigen Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt.

§ 10 Datenpannen und Mitteilungspflichten

  1. Die Auftragsverarbeiterin teilt dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Datenpannen) gemäß Art. 33 Abs. 2 DSGVO unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden, mit. Die Meldung erfolgt per E-Mail an die vom Verantwortlichen hinterlegte Kontaktadresse. Die Verantwortung für die Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde (Art. 33 Abs. 1 DSGVO, Frist: 72 Stunden) und für die Benachrichtigung betroffener Personen (Art. 34 DSGVO) liegt beim Verantwortlichen. Fehlende oder noch nicht vollständig vorliegende Informationen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden nach der Erstmeldung, nachgeliefert (Art. 33 Abs. 2 DSGVO).
  2. Die Erstmeldung muss mindestens enthalten:
    • Eine Beschreibung der Art der Verletzung (soweit bekannt), einschließlich der betroffenen AWS-Dienste und genutzten SDKs
    • Die ungefähre Anzahl betroffener Personen (Mitarbeiter) und Datensätze
    • Die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung
    • Bereits ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen zur Behebung der Verletzung und zur Risikominimierung
  3. Anfragen von Aufsichtsbehörden, die sich auf die Verarbeitung im Auftrag des Verantwortlichen beziehen, leitet die Auftragsverarbeiterin unverzüglich an den Verantwortlichen weiter, ohne selbst inhaltlich darauf einzugehen, es sei denn, sie ist durch geltendes Recht dazu verpflichtet.
  4. Wesentliche Änderungen dieses Vertrages, insbesondere Änderungen der Unterauftragsverarbeiter-Liste, werden dem Verantwortlichen gemäß § 6 Abs. 2 mitgeteilt.

§ 11 Auftragsende

  1. Nach Beendigung des Auftrags hat die Auftragsverarbeiterin sämtliche in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Wahl des Verantwortlichen zurückzugeben oder nach vorheriger Bestätigung zu löschen (§ 8).
  2. Die Auftragsverarbeiterin ist verpflichtet, die Vertraulichkeit der ihr anvertrauten Daten auch nach Beendigung des Vertrages zu wahren.
  3. Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind von der Auftragsverarbeiterin entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren und können ihr auf Anfrage übergeben werden.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, Deutschland, sofern gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie seiner Anlagen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
  4. Soweit Regelungen dieses Vertrages mit den Vorgaben der DSGVO unvereinbar sind, gehen die Vorgaben der DSGVO vor.
  5. Jede Partei haftet für Datenschutzverstöße, die sie selbst zu vertreten hat. Soweit eine betroffene Person gemäß Art. 82 DSGVO Schadensersatz von einer Partei verlangt, die den Schaden nicht oder nicht allein verursacht hat, ist die andere Partei verpflichtet, die leistende Partei im Innenverhältnis anteilig entsprechend dem jeweiligen Verschulden freizustellen.
  6. TRACE Electricity GmbH benennt als Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragen: privacy@trace-electricity.com. Weiterführende Informationen finden sich im Datenschutzhinweis - TRACE.App sowie der allgemeinen Datenschutzerklärung.

§ 13 Drittlandtransfers

  1. Die primäre Datenspeicherung und -verarbeitung erfolgt auf AWS-Infrastruktur in der Region eu-central-1 (Frankfurt, Deutschland) und unterliegt damit dem Recht der Europäischen Union. Ein Drittlandtransfer im Sinne von Art. 44 ff. DSGVO ist für den Regelbetrieb nicht vorgesehen.
  2. Auth0 (Okta EMEA Limited) wird ausschließlich im EU-Tenant (eu.auth0.com, AWS eu-west-1, Irland) betrieben. Ein Drittlandtransfer findet für die Authentifizierungsverarbeitung nicht statt.
  3. Cloudflare Germany GmbH agiert als EU-Entität; ein Drittlandtransfer über Cloudflare ist für die Erbringung der CDN-Leistungen nicht erforderlich. Für den Fall, dass Cloudflare, Inc. (USA) als Muttergesellschaft Zugang zu Daten erhält, sind ebenfalls EU-SCCs 2021/914 und das EU-U.S. DPF (Cloudflare, Inc. ist zertifiziert) als Garantien vereinbart.
  4. Die Auftragsverarbeiterin informiert den Verantwortlichen unverzüglich über wesentliche Änderungen der Drittlandtransfer-Absicherungen.

Fallback-Regelung (DPF-Angemessenheitsbeschluss): Soweit für einzelne Empfängerländer ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorliegt (insb. EU-U.S. Data Privacy Framework für die USA), erfolgt die Übermittlung vorrangig auf dieser Grundlage. Entfällt ein Angemessenheitsbeschluss, gelten automatisch die vorstehend genannten Standardvertragsklauseln als Rückfall-Garantie (fallback). Die Parteien werden in diesem Fall unverzüglich kooperieren, um geeignete alternative Übermittlungsgarantien zu vereinbaren.

§ 14 Unterstützung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

  1. Gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO unterstützt die Auftragsverarbeiterin den Verantwortlichen bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO, sofern der Verantwortliche eine solche für den betrieblichen Einsatz von TRACE.App für erforderlich hält.
  2. Die Unterstützung umfasst insbesondere:
    • Bereitstellung von Informationen über die Verarbeitungsvorgänge in TRACE.App (einschließlich AWS-Infrastruktur, Datenflüsse, eingesetzte Unterauftragsverarbeiter)
    • Bereitstellung der TOM-Dokumentation (Technische und Organisatorische Maßnahmen TOM - TRACE.App) als Grundlage für die Risikobewertung
    • Beantwortung von Fragen zum Verarbeitungsumfang, zu Datenkategorien und zur Verarbeitungsinfrastruktur
    • Unterstützung bei der Bewertung der Notwendigkeit einer vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 36 DSGVO
  3. Unterstützungsleistungen, die über eine einfache Informationsbereitstellung hinausgehen, werden nach vorheriger Absprache nach Aufwand angemessen vergütet.
  4. Anfragen zur DSFA-Unterstützung sind zu richten an: privacy@trace-electricity.com.

§ 15 — Technische und Organisatorische Maßnahmen (Anlage B)

Die vom Auftragsverarbeiter zum Schutz der personenbezogenen Daten getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) sind in Anlage B zu diesem Vertrag vollständig beschrieben. Anlage B ist Bestandteil dieses Auftragsverarbeitungsvertrages. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Maßnahmen weiterzuentwickeln, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Die aktuellen TOM sind einsehbar unter: trace-electricity.com/de/tom-app/

§ 16 — Betriebseinstellung und Insolvenz

(1) Im Falle der Insolvenz, Liquidation oder dauerhaften Betriebseinstellung des Auftragsverarbeiters werden alle beim Auftragsverarbeiter gespeicherten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Kalendertagen, in einem maschinenlesbaren Format (JSON oder CSV) an den Auftraggeber zurückgegeben oder auf dokumentierte Anweisung des Auftraggebers unwiderruflich gelöscht.

(2) Der Auftragsverarbeiter wird den Auftraggeber unverzüglich über eine bevorstehende Betriebseinstellung informieren, um eine geordnete Datenmigration zu ermöglichen.

(3) Diese Regelung gilt ergänzend zu den Standardvertragsklauseln (Klausel 8.5 der SCC 2021/914).

§ 17 Haftung

(1) Die Haftungsregelungen des Hauptvertrags (Nutzungsbedingungen TRACE.App) gelten entsprechend für diesen AVV.

(2) Werden beide Parteien für denselben Datenschutzverstoß haftbar gemacht (Art. 82 DSGVO), so trägt jede Partei die Haftung entsprechend ihrem jeweiligen Verschuldensanteil. Die Parteien stellen sich gegenseitig von überschießender Haftung frei.

(3) Der Auftragsverarbeiter (TRACE) haftet dem Verantwortlichen für Schäden, die durch nachweislich schuldhafte Verletzung der Pflichten aus diesem AVV entstehen. Die Haftungshöchstgrenze entspricht dem in den letzten 12 Monaten gezahlten Entgelt.

Anlage A — Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit

Diese Anlage beschreibt gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO den Gegenstand der Auftragsverarbeitung im Rahmen von TRACE.App (Unternehmensabos).

MerkmalBeschreibung
GegenstandBereitstellung und Betrieb von TRACE.App als Unternehmensabo für den betrieblichen Einsatz; Verarbeitung von Mitarbeiterdaten im Auftrag des Unternehmenskunden
Art der VerarbeitungErhebung, Speicherung, Auswertung und Anzeige von Energieverbrauchsdaten und Nutzungsdaten; Authentifizierung; Push-Benachrichtigungen; technischer Betrieb der App
ZweckBetrieblicher Einsatz von TRACE.App zur Energieberatung und -analyse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verantwortlichen gemäß dem TRACE.App-Unternehmensabo
Kategorien personenbezogener DatenStammdaten (Name, E-Mail, Passwort-Hash); Energieverbrauchsdaten; Nutzungsdaten; Kommunikationsdaten (Push-Benachrichtigungen); technische Protokolldaten (max. 90 Tage)
Kategorien betroffener PersonenMitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ggf. sonstige vom Verantwortlichen eingeladene Personen
VerarbeitungsortAmazon Web Services (AWS), Region eu-central-1, Frankfurt am Main, Deutschland (primärer Verarbeitungsort); Cloudflare-CDN (EU-Knoten)
Eingesetzte Infrastruktur-DiensteAmazon Web Services (eu-central-1); Auth0 — Okta EMEA Limited (EU-Tenant, eu-west-1, Irland); Cloudflare CDN (EU)
LaufzeitFür die Dauer des TRACE.App-Unternehmensabos; nach Beendigung gemäß § 8 dieses Vertrages (Löschung innerhalb von 30 Tagen)

Plattform, Konfigurator, App und Beratung für die Energiewende. Hamburg.

Produkte

  • TRACE.Konfigurator
  • TRACE.App
  • TRACE.Parser
  • TRACE.Studio

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